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Kommunaler Wärmeplan

Gemäß Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) vom 7. Februar 2023 § 27 – Kommunale Wärmeplanung nach (3), sind Stadtkreise und Große Kreisstädte verpflichtet, einen kommunalen Wärmeplan als Bestandteil der kommunalen Wärmeplanung zu erstellen und diesen spätestens alle sieben Jahre unter Berücksichtigung der weiteren Entwicklungen fortzuschreiben.

Zusätzlich dazu ist seit Jahresbeginn ist das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz - WPG), welches alle Kommunen zur Erstellung eines Wärmeplans verpflichtet.

Die Stadt Neresheim hat bereits 2024 mit der Erstellung ihres Kommunalen Wärmeplanes als Bestandteil der Kommunalen Wärmeplanung begonnen. Ergänzt wurde diese durch die Öffentlichkeitsbeteiligung, die erst mit Inkrafttreten des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) Gesetzes in seiner neuen Fassung vom 7. Februar 2023 verpflichtend wurde.

Hier können Sie den Kommunalen Wärmeplan der Stadt Neresheim herunterladen

Energieberatung

Die Energieberatung des Zentrum für nachhaltige Energieversorgung, Klimaschutz und Klimafolgenanpassung gGmbH bietet für Privatpersonen unserer Stadt Neresheim eine kostenlose, neutrale und unabhängige energetische Erstberatung zu den Themen Energieeinsparung, Gebäudeneubau und -sanierung, Modernisierung von Heizungs- und Haustechnik, Förder- und Zuschussmöglichkeiten in Verbindung mit dem Einsatz von erneuerbaren Energien an.

Hierfür steht Ihnen das Energieberatungsteam der ZEKK, auch zu den aktuellen gesetzlichen Vorschriften, zur Verfügung.

Weiterführende Informationen zur Anmeldung und Terminvergabe erhalten Sie unter folgendem Link: www.zekk-ostwuerttemberg.de