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Hinweis Wahlbenachrichtigung und Briefwahl

 

Wahlbenachrichtigung:
In den nächsten Tagen werden die Wahlbenachrichtigungen als Brief mit dem Aufdruck „Amtliche Wahlbenachrichtigung“ durch die Deutsche Post AG zugestellt. Wer bis Sonntag, 21.09.2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, wird gebeten sich umgehend beim Bürgermeisteramt Neresheim, Rathaus, Zimmer 209, Tel. 07326/81-25 zu melden, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.

Wahlberechtigt sind Deutsche im Sinne von Art. 116 des Grundgesetzes sowie Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger), die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde mit Hauptwohnung wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Näheres entnehmen Sie der öffentlichen Bekanntmachung vom 05. September 2025.

Briefwahl
Mit Erhalt der Wahlbenachrichtigung ist es möglich, Briefwahl zu beantragen. Briefwahlunterlagen können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form - nicht aber telefonisch - beantragt werden. Hierzu steht Ihnen auch die Möglichkeit zur Beantragung online unter www.neresheim.de (Rathaus&Bürgerservice / Aktuelles) zur Verfügung. Voraussetzung bei der online-Beantragung ist allerdings, dass die Wählernummer und der Wahlbezirk angegeben werden. Diese finden Sie auf der Wahlbenachrichtigung.

Briefwahlunterlagen können erst ausgestellt und versendet werden, sobald die Stimmzettel gedruckt und geliefert wurden. Der Druck der Stimmzettel kann erst nach der Zulassung der Bewerber durch den Gemeindewahlausschuss erfolgen, welche am Dienstag, 16.09.2025 um 17.00 Uhr vorgenommen wird. Damit kann mit einer Aushändigung oder Versendung der Briefwahlunterlagen voraussichtlich ab Montag, 22.09.2025 gerechnet werden.