Flächennutzungsplan
Hier finden Sie den Flächennutzungsplan der Stadt Neresheim. Rechtskräftig seit 17.11.2000.
Der Flächennutzungsplan ist in 3 Teile aufgeteilt:
Hier können Sie den Erläuterungsbericht zum Flächennutzungsplan herunterladen
Flächennutzungsplanänderung der Stadt Neresheim im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Freiflächen-Photovoltaikanlage Solarpark Stetten“
Genehmigung durch das Landratsamt Ostalbkreis mit Bescheid vom 06.10.2025 und Wirksamwerden durch Bekanntmachung im Neresheimer Nachrichtenblatt am 07.11.2025
Der Gemeinderat der Stadt Neresheim hat in öffentlicher Sitzung am 23.07.2025 die Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Neresheim im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Freiflächen-Photovoltaikanlage Solarpark Stetten“ beschlossen und den Feststellungsbeschluss gefasst. Mit Bescheid vom 06.10.2025 hat das Landratsamt Ostalbkreis diese Änderung gemäß § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der aktuellen Fassung i. V. mit § 1 Abs. 2 der Verordnung der Landesregierung, des Innenministeriums und des Wirtschaftsministeriums zur Durchführung des Baugesetzbuches vom 14.12.2004 (GBl. S. 916) genehmigt. Mit ortsüblicher Bekanntmachung der Genehmigung im Neresheimer Nachrichtenblatt Nr. 45/2025 am 07.11.2025 wurde die Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam. Im aktuell gültigen Flächennutzungsplan der Stadt Neresheim ist das Plangebiet als landwirtschaftliche Fläche dargestellt und befand sich seither im baurechtlichen Außenbereich. Durch die Änderung des Flächennutzungsplans konnte im Parallelverfahren ein vorhabenbezogener Bebauungsplan entwickelt werden, damit die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage geschaffen werden konnten. Die maßgebenden Unterlagen, bestehend aus Begründung und Lageplänen in der Fassung vom 23.07.2025, gefertigt vom Planungsbüro Plan Werk Stadt, Andreas Walter aus Westhausen liegen während der allgemeinen Dienststunden bei der Stadtverwaltung Neresheim im Bauamt, Hauptstr. 21, 1. OG, Zimmer 502/503 zur Einsichtnahme bereit. Die Bereitstellung zur Einsichtnahme auf der Homepage ist ausschließlich für die Öffentlichkeit bestimmt. Bei einer unzulässigen Weiterverarbeitung der Unterlagen übernimmt die Stadt Neresheim keine Gewährleistung (Verbindlichkeit haben nur die Originale).
Anlagen:
Unterlagen Änderung Flächennutzungsplan Solarpark Stetten
Auszug aus dem Nachrichtenblatt vom 07.11.2025
Flächennutzungsplanänderung der Stadt Neresheim, Gemarkung Ohmenheim im Bereich der vorhabenbezogenen Bebauungspläne „Hasenbuck“ und „Krapfental“
Genehmigung durch das Landratsamt Ostalbkreis mit Bescheid vom 01.10.2025 und Wirksamwerden durch Bekanntmachung im Neresheimer Nachrichtenblatt am 31.10.2025
Der Gemeinderat der Stadt Neresheim hat in seiner Sitzung am 25.06.2025 nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zu den Entwürfen nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB den Abwägungen der Flächennutzungsplanänderung „Freiflächen-Photovoltaikanlage – Hasenbuck & Krapfental“ samt Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom 25.06.2025 zugestimmt und jeweils den Feststellungsbeschluss gefasst.
Das Landratsamt Ostalbkreis hat die Flächennutzungsplanänderung mit Bescheid vom 01.10.2025 gemäß § 6 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 der Verordnung der Landesregierung und des Wirtschaftsministeriums zur Durchführung des Baugesetzbuches sowie gemäß § 74 Abs. 7 Landesbauordnung genehmigt. Mit ortsüblicher Bekanntmachung der Genehmigung im Neresheimer Nachrichtenblatt Nr. 44/2025 am 31.10.2025 wurde die Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam. Die maßgebenden Unterlagen liegen während der allgemeinen Dienststunden bei der Stadtverwaltung Neresheim im Bauamt, Hauptstr. 21, 1. OG, Zimmer 502/503 zur Einsichtnahme bereit. Die Bereitstellung zur Einsichtnahme auf der Homepage ist ausschließlich für die Öffentlichkeit bestimmt. Bei einer unzulässigen Weiterverarbeitung der Unterlagen übernimmt die Stadt Neresheim keine Gewährleistung (Verbindlichkeit haben nur die Originale).
Anlagen:
Zusammenfassende Erklärung „Freiflächen-Photovoltaikanlage – Hasenbuck“
Lageplan Änderung FNP Hasenbuck
Begründung mit Umweltbericht Hasenbuck
Zusammenfassende Erklärung „Freiflächen-Photovoltaikanlage – Krapfental“
Lageplan Änderung FNP Krapfental
Begründung mit Umweltbericht Krapfental
Auszug aus dem Nachrichtenblatt vom 31.10.2025
Flächennutzungsplanänderung der Stadt Neresheim, Gemarkung Dorfmerkingen im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Riffinger Straße“
Genehmigung durch das Landratsamt Ostalbkreis mit Bescheid vom 28.11.2024 und Wirksamwerden durch Bekanntmachung im Neresheimer Nachrichtenblatt am 13.12.2024
Der Gemeinderat der Stadt Neresheim hat in öffentlicher Sitzung am 17.07.2024 die Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Neresheim im Bereich des Bebauungsplanes „Riffinger Straße“ im Ortsteil Dorfmerkingen beschlossen. Mit Bescheid vom 28.11.2024 hat das Landratsamt Ostalbkreis diese Änderung gemäß § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt. Mit ortsüblicher Bekanntmachung der Genehmigung im Neresheimer Nachrichtenblatt am 13.12.2024 wurde die Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam. D
er Geltungsbereich beinhaltet die Flurstücke 782, 782/1 und befindet sich am nordwestlichen Ortsrand von Dorfmerkingen an der Riffinger Straße. Im aktuell gültigen Flächennutzungsplan der Stadt Neresheim ist das Plangebiet als Grünfläche und Landwirtschaft dargestellt und befand sich seither im baurechtlichen Außenbereich. Durch die Änderung des Flächennutzungsplans konnte im Parallelverfahren ein vorhabenbezogener Bebauungsplan entwickelt werden, damit die planungsrechtlichen Voraussetzungen für zwei Wohnhäuser mit je zwei Wohneinheiten geschaffen werden konnten. Den ausführlichen Bekanntmachungstext können Sie bei den Anlagen unter „Auszug aus dem Nachrichtenblatt vom 13.12.2024“ einsehen.
Flächennutzungsplanänderung der Stadt Neresheim, Gemarkung Elchingen im Bereich des Baugebiets „ Großkuchener Weg – Nord III – NEU“
Mit Bescheid vom 13.06.2024 hat das Landratsamt Ostalbkreis die Flächennutzungsplanänderung im Bereich „Großkuchener Weg-Nord III - NEU“ in Neresheim-Elchingen genehmigt. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung im Neresheimer Nachrichtenblatt am 05.07.2024 wird die Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam (siehe Anlage).
Flächennutzungsplanänderung der Stadt Neresheim, Gemarkung Dorfmerkingen; „Sonderbaufläche gewerbliche Landwirtschaft“ in Hohenlohe
Mit Bescheid vom 04.05.2023 hat das Landratsamt Ostalbkreis die Flächennutzungsplanänderung für den Bereich „Sonderbaufläche gewerbliche Landwirtschaft“ in Neresheim-Hohenlohe genehmigt. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung im Neresheimer Nachrichtenblatt am 12.05.2023 wird die Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam (siehe Anlage).
Flächennutzungsplanänderung der Stadt Neresheim, Gemarkung Dorfmerkingen; „Sondergebiet landwirtschaftliches Gewerbe Weilermerkingen“
Mit Bescheid vom 14.02.2023 hat das Landratsamt Ostalbkreis die Flächennutzungsplanänderung für den Bereich „Sondergebiet landwirtschaftliches Gewerbe Weilermerkingen“ genehmigt. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung im Neresheimer Nachrichtenblatt am 03.03.2023 wird die Änderung des Flächennutzungsplans wirksam.
Flächennutzungsplanänderung der Stadt Neresheim; „Bürgersolarpark Ohmenheim“ (Sondergebietsfläche für PV-Anlagen)
Mit Bescheid vom 04.02.2022 hat das Landratsamt Ostalbkreis die Flächennutzungsplanänderung „Bürgersolarpark Ohmenheim“ genehmigt.
Mit der ortsüblichen Bekanntmachung im Neresheimer Nachrichtenblatt am 18.02.2022 wird die Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam.
Flächennutzungsplanänderung „Im Riegel-Nord I“ in Neresheim
Mit Bescheid vom 18.11.2021 hat das Landratsamt Ostalbkreis die Flächennutzungsplanänderung „Im Riegel-Nord I“ genehmigt.
Mit der ortsüblichen Bekanntmachung im Neresheimer Nachrichtenblatt am 03.12.2021 wird die Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam.
Anlagen
- Titelblatt
- Zeichnerischer Teil
- Begründung
- Umweltbericht jeweils in der Fassung vom 28.07.2021/25.10.2021
- Zusammenfassende Erklärung vom 28.10.2021
- Auszug aus dem Nachrichtenblatt vom 03.12.2021
„Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Neresheim zur Darstellung einer Wohnbaufläche „Torweg-Nord“ auf Gemarkung Schweindorf
Mit Bescheid vom 03.05.2021 hat das Landratsamt Ostalbkreis die Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Neresheim im Bereich „Torweg-Nord“ genehmigt.
Mit der ortsüblichen Bekanntmachung im Neresheimer Nachrichtenblatt am 18.06.2021 wird die Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam.
Anlagen:
- Übersichtsplan
- Begründung
- Umweltbericht in der Fassung vom 22.02.2021
- Auszug aus dem Nachrichtenblatt vom 18.06.2021.